Grundsätze der HOAI
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (oder kurz HOAI) steht für eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die aktuelle Version stammt aus dem Januar 2021. Ursprünglich wurde sie mit dem Ziel eingeführt, eine angemessene Vergütung entsprechender Leistungen sicherzustellen und zugleich eine transparente und gerechte Grundlage zur Honorarberechnung zu schaffen.
Die HOAI wird bei der Planung und Durchführung von Bauleistungen verpflichtend angewendet und fußt auf einer Reihe von Grundsätzen:
- Leistungsbild: Die HOAI definiert die einzelnen Leistungsphasen, die bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens zu erbringen sind. Diese umfassen insgesamt neun Punkte: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung.
- Honorarberechnung: Die HOAI legt detaillierte Regeln zur Honorarberechnung fest. Sie definiert Honorartafeln, die in Abhängigkeit von der Baukostenobergrenze, der Honorarzone und dem Leistungsbild den Honorarsatz bestimmen. Seit 2021 dienen die Honorartafeln nur noch zur Orientierung und sind nicht mehr bindend. Die Honorare werden dabei in Prozent der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens berechnet. Die HOAI stellt sicher, dass die Honorare angemessen und marktgerecht sind.
- Bindende Wirkung: Die HOAI hat eine bindende Wirkung für alle am Bau Beteiligten. Das bedeutet, dass sowohl Auftraggeber als auch Planer sich an die in der HOAI festgelegten Regeln zur Honorarberechnung halten müssen. Dadurch soll ein fairer und transparenter Wettbewerb gewährleistet werden.
Abrechnung nach HOAI mit teamspace
Im Kern erfordert die HOAI eine Abrechnung in einer festgelegten Anzahl von prozentualen Abschlägen, die sich nach den Honorartafeln richten. Diese Abrechnungsform unterstützt auch teamspace.
Den gesamten Wert einer Planungs- oder Bauleistung definieren Sie im System über den sogenannten Basiswert. Er wird zur Übersicht in Belegen angezeigt, aber nicht selbst verrechnet, sondern dient lediglich als Bezugsgröße für die einzelnen Prozentpositionen pro Leistungsphase.
Sie können nun beispielsweise einen Bereich speziell für Gewerke anlegen und pro Auftragsposition den gewünschten Anteilssatz eintragen. Das System errechnet nun automatisch für Sie den passenden Abrechnungsbetrag. Ändern sich Satz oder Bezugsgröße, aktualisiert das System automatisch alle abhängigen Positionen. Auf die gleiche Art lassen sich auch Aufschläge z. B. für denkmalgeschützte Gebäude realisieren.
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